Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Anbieterin, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1 Anbieterin

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“, gelten für das Vertragsverhältnis zwischen

studivents UG (haftungsbeschränkt)
Theresienhöhe 6c
80339 München
Deutschland

E-Mail: [email protected]

nachfolgend „Socialhood“, „Betreiberin“, „wir“ oder „uns“,

und den registrierten Nutzer:innen der Plattform Socialhood, nachfolgend „Nutzer:in“ oder „Sie“.

1.2 Plattform

„Plattform“ bezeichnet sämtliche von Socialhood angebotenen digitalen Bereitstellungsformen, insbesondere Websites, Web-Apps, Progressive Web Apps sowie native Apps für mobile Betriebssysteme.

1.3 Anwendungsbereich

Diese AGB gelten insbesondere für:

  1. die Registrierung und Führung eines Nutzerkontos;
  2. die Nutzung von Profil-, Kommunikations- und Community-Funktionen;
  3. den Abschluss und die Nutzung kostenpflichtiger oder kostenloser Memberships;
  4. die Registrierung und Teilnahme an Events;
  5. den Eintrag in Event- und Membership-Wartelisten;
  6. die Erstellung und Teilnahme an Hangouts;
  7. sämtliche über die Plattform abgewickelten Zahlungen;
  8. sonstige über die Plattform angebotene digitale oder veranstaltungsbezogene Leistungen.

Für bestimmte Events, Memberships, Aktionen oder sonstige Angebote können ergänzende Bedingungen gelten. Diese werden vor dem jeweiligen Vertragsschluss angezeigt.

Bei Widersprüchen gehen die individuell für den konkreten Vertrag unmittelbar vor Vertragsschluss angezeigten Bedingungen diesen AGB vor, soweit sie wirksam vereinbart wurden und nicht gegen zwingendes Recht verstoßen.

1.4 Verbraucher:innen

Das Angebot richtet sich grundsätzlich an Verbraucher:innen im Sinne des § 13 BGB.

Eine Nutzung zu gewerblichen oder selbstständig beruflichen Zwecken ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von Socialhood zulässig.

1.5 Geschlechtsbezeichnungen

Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.

1.6 Abweichende Bedingungen

Abweichende Geschäftsbedingungen der Nutzer:innen gelten nur, wenn Socialhood ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.


§ 2 Registrierung und Nutzerkonto

2.1 Mindestalter

Die Nutzung der Plattform ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Socialhood kann bei begründeten Zweifeln einen geeigneten Alters- oder Identitätsnachweis verlangen. Bis zum Abschluss einer solchen Prüfung können einzelne Funktionen oder das gesamte Konto vorübergehend eingeschränkt werden.

2.2 Registrierung

Für die Nutzung wesentlicher Plattformfunktionen ist ein persönliches Nutzerkonto erforderlich.

Die bei der Registrierung als verpflichtend gekennzeichneten Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß gemacht werden.

Zu den erhobenen Angaben können insbesondere gehören:

  1. Vor- und Nachname;
  2. E-Mail-Adresse;
  3. Telefonnummer;
  4. Geburtsdatum;
  5. Geschlecht oder Geschlechtsidentität;
  6. Wohn- oder Aufenthaltsregion;
  7. Profilfoto;
  8. Interessen, Verfügbarkeiten oder sonstige Community-Angaben.

Welche Angaben verpflichtend sind, wird während der Registrierung angezeigt.

2.3 Zustandekommen des Plattformvertrags

Mit Absendung der Registrierung gibt die Nutzer:in ein Angebot auf Abschluss eines unentgeltlichen Plattformnutzungsvertrags ab.

Socialhood kann dieses Angebot durch Freischaltung des Kontos oder durch eine ausdrückliche Bestätigung annehmen.

Ein Anspruch auf Registrierung, Freischaltung oder dauerhafte Nutzung der Plattform besteht nicht.

2.4 Richtigkeit und Aktualität der Angaben

Nutzer:innen müssen ihre Angaben aktuell und richtig halten.

Pseudonyme, Fake-Profile, Identitätsverschleierungen und das Auftreten unter dem Namen einer anderen Person sind unzulässig.

2.5 Persönliche Nutzung

Das Nutzerkonto ist persönlich und nicht übertragbar.

Jede Person darf grundsätzlich nur ein Nutzerkonto führen. Die Erstellung oder Verwendung mehrerer Konten zur Umgehung von Beschränkungen, Sperren, Wartelisten, Preisen, Membership-Regelungen oder Teilnahmebedingungen ist unzulässig.

2.6 Kontosicherheit

Nutzer:innen müssen Zugangsdaten und Authentifizierungsmittel vor unbefugtem Zugriff schützen.

Eine vermutete oder festgestellte unbefugte Nutzung ist Socialhood unverzüglich mitzuteilen.

Handlungen über ein Nutzerkonto werden der Kontoinhaberin oder dem Kontoinhaber zugerechnet, soweit diese Person die Nutzung zu vertreten hat.

2.7 Technische Anforderungen

Die Nutzung der Plattform setzt ein geeignetes Endgerät, eine Internetverbindung und gegebenenfalls aktuelle Betriebssystem- oder App-Versionen voraus.

Die hierfür entstehenden Kosten trägt die Nutzer:in.


§ 3 Allgemeine Plattformleistungen

3.1 Gegenstand der Plattform

Socialhood ist eine Community-Plattform zur sozialen Vernetzung und zur Vermittlung, Organisation und Unterstützung gemeinsamer Aktivitäten.

Die Plattform kann insbesondere folgende Funktionen anbieten:

  1. Profile und Profilbilder;
  2. persönliche Verbindungen und Kontaktanfragen;
  3. Direkt- und Gruppennachrichten;
  4. Eventübersichten und Eventregistrierungen;
  5. Memberships;
  6. Hangouts;
  7. Verfügbarkeiten, Interessen und Lieblingsorte;
  8. Gruppen, Chaträume, Stories, Umfragen oder Badges;
  9. Wartelisten;
  10. Zahlungs- und Buchungsfunktionen;
  11. Check-in- und Anwesenheitsfunktionen;
  12. Empfehlungen, Matching- oder Moderationsfunktionen.

Der genaue Funktionsumfang kann vom Standort, Tarif, Nutzungsstatus, Endgerät und Entwicklungsstand der Plattform abhängen.

3.2 Keine Partnervermittlung und keine Erfolgsgarantie

Socialhood schuldet weder das Zustandekommen bestimmter persönlicher Kontakte noch Freundschaften, Einladungen, Gruppenbildungen oder sonstiger sozialer Ergebnisse.

3.3 Verfügbarkeit

Socialhood bemüht sich um eine möglichst zuverlässige Verfügbarkeit.

Eine jederzeitige, vollständig fehlerfreie oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet.

Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere entstehen durch:

  1. Wartung;
  2. Sicherheitsmaßnahmen;
  3. technische Störungen;
  4. Überlastungen;
  5. notwendige Updates;
  6. Störungen bei Drittanbietern;
  7. Maßnahmen zur Missbrauchs- oder Gefahrenabwehr.

Gesetzliche Ansprüche wegen von Socialhood zu vertretender Pflichtverletzungen bleiben unberührt.

3.4 Weiterentwicklung

Socialhood darf die Plattform und ihre unentgeltlichen Funktionen weiterentwickeln, umgestalten, erweitern, einschränken oder einstellen, soweit dies für Nutzer:innen zumutbar ist.

Für bezahlte Membership-Leistungen gilt ergänzend § 7.

3.5 Testfunktionen

Einzelne Funktionen können als Beta-, Pilot- oder Testfunktionen bereitgestellt werden.

Solche Funktionen können besonders störungsanfällig sein und jederzeit verändert oder beendet werden.

Soweit eine Testfunktion eine wesentliche ausdrücklich vereinbarte kostenpflichtige Leistung darstellt, gelten die Regelungen zu Leistungsänderungen gemäß § 7.


§ 4 Profile, Kommunikation und nutzergenerierte Inhalte

4.1 Profildarstellung

Socialhood kann ausgewählte Profilinformationen für andere registrierte Nutzer:innen oder, soweit dies in den Sichtbarkeitseinstellungen ausdrücklich vorgesehen ist, öffentlich anzeigen.

Vorname, abgekürzter Nachname und Profilfoto können als grundlegende Identifikationsmerkmale innerhalb der Community sichtbar sein.

Weitergehende Sichtbarkeiten richten sich nach den jeweils verfügbaren Einstellungen und der Datenschutzerklärung.

4.2 Profilfoto

Soweit ein Profilfoto erforderlich oder freiwillig hinterlegt wird, muss es:

  1. grundsätzlich die Nutzer:in selbst zeigen;
  2. eine ausreichende Wiedererkennbarkeit ermöglichen;
  3. frei von Rechten Dritter sein;
  4. den Community-Richtlinien entsprechen;
  5. darf es nicht irreführend, manipulativ oder täuschend sein.

Socialhood kann Profilfotos automatisiert oder manuell prüfen und ungeeignete Bilder ablehnen oder entfernen.

4.3 Verantwortung für Inhalte

Nutzer:innen sind für die von ihnen veröffentlichten oder versendeten Inhalte verantwortlich.

Sie müssen über die erforderlichen Rechte verfügen und dürfen keine Rechte Dritter oder gesetzlichen Vorschriften verletzen.

4.4 Nutzungsrecht

Mit dem Einstellen eines Inhalts räumt die Nutzer:in Socialhood ein einfaches, räumlich unbeschränktes und für die Dauer der Speicherung bestehendes Recht ein, den Inhalt technisch zu speichern, zu vervielfältigen, zu formatieren, anzuzeigen und zu übermitteln, soweit dies für den Betrieb, die Sicherheit, Moderation und bestimmungsgemäße Darstellung der Plattform erforderlich ist.

Eine werbliche Nutzung außerhalb des erkennbaren Plattformkontexts erfolgt nur auf einer gesonderten Rechtsgrundlage.

4.5 Kommunikation, Einsichtnahme und Moderation

Die über die Plattform angebotenen Chat- und Nachrichtenfunktionen sind nicht als gegenüber Socialhood private, vertrauliche oder technisch abgeschirmte Kommunikationsräume ausgestaltet.

Nutzer:innen müssen damit rechnen, dass über die Plattform versendete Nachrichten durch Socialhood verarbeitet und im Rahmen der nachfolgend beschriebenen Zwecke von berechtigten Teammitgliedern eingesehen werden können.

Jede über die Plattform versendete Nachricht kann automatisiert, insbesondere mithilfe künstlicher Intelligenz, analysiert werden.

Die automatisierte Prüfung kann insbesondere dazu dienen:

  1. Belästigungen, Bedrohungen und diskriminierende Inhalte zu erkennen;
  2. sexuelle Belästigung und unerwünschte sexualisierte Kommunikation zu erkennen;
  3. Betrug, Spam, Phishing und sonstigen Missbrauch zu verhindern;
  4. Gefahren für Nutzer:innen oder die Community zu erkennen;
  5. Verstöße gegen diese AGB und die Community-Richtlinien festzustellen;
  6. Inhalte für eine menschliche Überprüfung zu kennzeichnen;
  7. Moderations- und Sicherheitsmaßnahmen vorzubereiten oder durchzuführen.

Nachrichten können zusätzlich durch berechtigte Teammitglieder oder andere von Socialhood eingesetzte, zur Vertraulichkeit verpflichtete Personen manuell eingesehen und geprüft werden.

Eine menschliche Prüfung kann insbesondere stattfinden:

  1. aufgrund einer automatisierten Kennzeichnung;
  2. aufgrund einer Meldung durch Nutzer:innen;
  3. bei konkreten Anhaltspunkten für einen Verstoß;
  4. zur Untersuchung eines Sicherheitsvorfalls;
  5. zur Bearbeitung einer Supportanfrage;
  6. zur Durchsetzung dieser AGB oder der Community-Richtlinien;
  7. zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten;
  8. zur Qualitätssicherung der Moderationssysteme.

Socialhood ist nicht verpflichtet, jede Nachricht vor ihrer Übermittlung oder inhaltlich vollständig zu prüfen.

Die Moderation bietet keine Gewähr dafür, dass sämtliche unzulässigen, schädlichen oder gefährlichen Inhalte erkannt oder verhindert werden.

Nutzer:innen dürfen über die Chatfunktionen keine Informationen übermitteln, bei denen sie eine gegenüber Socialhood bestehende besondere Vertraulichkeit erwarten.

Dies gilt insbesondere für:

  1. Zugangsdaten;
  2. vollständige Zahlungsdaten;
  3. amtliche Identifikationsdokumente;
  4. besonders sensible Gesundheitsinformationen;
  5. vertrauliche Informationen Dritter;
  6. Geschäfts- oder Berufsgeheimnisse.

Ein Zugriff auf Nachrichten erfolgt nur durch entsprechend berechtigte Personen und im Rahmen der vorgesehenen Aufgaben.

Näheres zu den Zwecken, Rechtsgrundlagen, eingesetzten Systemen, Empfängern, Speicherfristen und Rechten der betroffenen Personen regelt die Datenschutzerklärung.

4.6 Entfernung von Inhalten

Socialhood darf Inhalte sperren, beschränken oder entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie rechtswidrig sind, Rechte Dritter verletzen oder gegen diese AGB beziehungsweise die Community-Richtlinien verstoßen.

Soweit gesetzlich erforderlich und sicherheitsrechtlich vertretbar, wird die betroffene Nutzer:in über die Maßnahme informiert.


§ 5 Verhaltenspflichten und Community-Sicherheit

5.1 Allgemeine Pflichten

Nutzer:innen müssen:

  1. andere Personen respektvoll behandeln;
  2. die körperliche und persönliche Integrität anderer achten;
  3. wahrheitsgemäße Angaben machen;
  4. Einwilligungen und persönliche Grenzen respektieren;
  5. Weisungen von Veranstaltungs- oder Locationpersonal beachten;
  6. Gesetze, diese AGB und die Community-Richtlinien einhalten;
  7. zumutbare Sicherheits- und Schutzmaßnahmen beachten.

5.2 Verbotene Verhaltensweisen

Untersagt sind insbesondere:

  1. Belästigung, Bedrohung, Einschüchterung oder Stalking;
  2. Gewalt oder Aufrufe zu Gewalt;
  3. diskriminierende, menschenverachtende oder hasserfüllte Inhalte;
  4. sexuelle Belästigung oder unerwünschtes sexualisiertes Verhalten;
  5. betrügerische oder täuschende Handlungen;
  6. Identitätsmissbrauch;
  7. Spam und unerlaubte Werbung;
  8. rechtswidrige, pornografische oder gewaltverherrlichende Inhalte;
  9. Schadsoftware, Phishing oder sonstige Angriffe;
  10. automatisiertes Scraping oder Umgehung technischer Schutzmaßnahmen;
  11. Umgehung von Sperren, Teilnahmebeschränkungen oder Preisregeln;
  12. gewerbliche Angebote ohne vorherige Zustimmung;
  13. das Sammeln oder Veröffentlichen personenbezogener Daten anderer ohne Rechtsgrundlage;
  14. die Gefährdung anderer Personen bei Events oder Hangouts;
  15. die Weitergabe oder Veräußerung persönlicher Nutzerkonten, Memberships oder nicht übertragbarer Eventbuchungen;
  16. die vorsätzliche Blockierung begrenzter Eventplätze.

5.3 Meldungen

Nutzer:innen können mutmaßliche Verstöße über die bereitgestellten Meldewege melden.

Meldungen müssen nach bestem Wissen wahrheitsgemäß erfolgen.

Bewusst falsche oder missbräuchliche Meldungen können selbst einen Verstoß darstellen.

5.4 Sicherheitsmaßnahmen

Socialhood kann zum Schutz der Community insbesondere:

  1. Inhalte prüfen oder entfernen;
  2. Kommunikationsfunktionen einschränken;
  3. Buchungs- oder Teilnahmefunktionen sperren;
  4. Nutzer:innen vorübergehend oder dauerhaft ausschließen;
  5. Identitätsprüfungen verlangen;
  6. Personen von einzelnen Events oder Hangouts ausschließen;
  7. bei konkreten Gefahren zuständige Stellen informieren;
  8. bestehende Verbindungen oder Kommunikationsmöglichkeiten technisch einschränken.

§ 6 Memberships

6.1 Allgemeines

Socialhood kann kostenpflichtige und kostenlose Membership-Tarife anbieten.

Die Bezeichnung, der Preis, der Abrechnungszeitraum, der Beginn, die anfängliche Vertragslaufzeit und die konkreten Leistungen des gewählten Tarifs werden unmittelbar vor Abschluss der Membership angezeigt.

6.2 Verbindlicher Leistungsumfang

Der verbindliche Leistungsumfang einer Membership ergibt sich aus den unmittelbar vor Abgabe der zahlungspflichtigen Bestellung angezeigten Angaben.

Diese Angaben können insbesondere enthalten:

  1. Zugangsrechte zu Plattformfunktionen;
  2. Buchungs- oder Vorverkaufsfenster;
  3. Member-only Events;
  4. inkludierte Eventformate;
  5. Member-Preise;
  6. Wartelistenprioritäten;
  7. Hangout-Funktionen;
  8. Gruppen- und Chatfunktionen;
  9. Nutzungs-, Teilnehmer- oder Zeitlimits;
  10. geografische oder zeitliche Beschränkungen;
  11. sonstige tarifbezogene Vorteile.

Socialhood übermittelt der Nutzer:in nach Vertragsschluss eine Vertragsbestätigung in Textform, in der die wesentlichen Vertragsinhalte dokumentiert werden.

Ein gesondertes dauerhaftes Leistungsverzeichnis ist nicht erforderlich. Maßgeblich sind die unmittelbar vor dem Kauf angezeigten und anschließend bestätigten Vertragsangaben.

6.3 Nicht automatisch enthaltene Leistungen

Eine Membership beinhaltet ausschließlich die beim Kauf ausdrücklich als enthalten bezeichneten Leistungen.

Insbesondere gilt:

  1. Nicht jedes Event ist im Membership-Beitrag enthalten.
  2. Für einzelne Events können zusätzliche Preise oder Kosten anfallen.
  3. Ein früherer Buchungszugang stellt keine Platzgarantie dar.
  4. Eine Wartelistenpriorität stellt keine Teilnahmegarantie dar.
  5. Die Berechtigung zur Buchung eines Events bedeutet nicht automatisch eine kostenlose Teilnahme.
  6. Externe Leistungen, Speisen, Getränke, Tickets, Reiseleistungen, Materialien oder Locationkosten sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich angezeigt wird.

6.4 Vertragsschluss

Die Darstellung einer Membership auf der Plattform ist noch kein verbindliches Vertragsangebot.

Durch Betätigung der eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichneten Schaltfläche gibt die Nutzer:in ein verbindliches Angebot zum Abschluss der angezeigten Membership ab.

Der Vertrag kommt zustande, wenn Socialhood:

  1. die Membership freischaltet;
  2. den Vertragsschluss ausdrücklich bestätigt; oder
  3. die erste vertragsgemäße Zahlung erfolgreich einzieht,

je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

Eine rein technische Eingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Vertragsbestätigung bezeichnet ist.

6.5 Beginn

Die Membership beginnt zu dem unmittelbar vor dem Kauf angezeigten Zeitpunkt.

Dies kann der Tag des Vertragsschlusses oder ein zukünftiges Startdatum sein.

Bei einem zukünftigen Startdatum erfolgt die erste Belastung zu dem beim Kauf angegebenen Zeitpunkt.

6.6 Anfängliche Vertragslaufzeit

Die anfängliche Vertragslaufzeit wird vor dem Kauf angezeigt.

6.7 Verlängerung und Abrechnungszeiträume

Die Membership läuft zunächst für die unmittelbar vor dem Kauf angezeigte anfängliche Vertragslaufzeit.

Nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit wird die Membership bis zu ihrer wirksamen Kündigung in den jeweils vereinbarten Abrechnungszeiträumen fortgeführt.

Der geltende Abrechnungszeitraum und das jeweilige Ende des aktuellen Abrechnungszeitraums werden vor dem Kauf sowie im Nutzerkonto angezeigt.

6.8 Ordentliche Kündigung

Die Nutzer:in kann die Membership an jedem Kalendertag ohne Angabe von Gründen kündigen.

Geht die Kündigung mindestens 24 Stunden vor Ablauf des laufenden Abrechnungszeitraums bei Socialhood ein, wird sie mit Ablauf dieses Abrechnungszeitraums wirksam.

Geht die Kündigung später als 24 Stunden vor Ablauf des laufenden Abrechnungszeitraums ein, kann die Verlängerung und Abrechnung des unmittelbar folgenden Abrechnungszeitraums technisch bereits veranlasst sein.

Die Kündigung wird in diesem Fall mit Ablauf des folgenden Abrechnungszeitraums wirksam.

Der genaue Beendigungszeitpunkt wird der Nutzer:in im Kündigungsprozess angezeigt und nach Zugang der Kündigung unverzüglich in Textform bestätigt.

Bis zum wirksamen Beendigungszeitpunkt kann die Membership grundsätzlich weiter genutzt werden und bleibt der vereinbarte Beitrag geschuldet.

Die Kündigung kann über den auf der Plattform bereitgestellten elektronischen Kündigungsprozess sowie zusätzlich in Textform erklärt werden.

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6.9 Tarifwechsel

Die Bedingungen eines Tarifwechsels werden vor dessen verbindlicher Bestätigung angezeigt.

Soweit dort nichts Abweichendes angegeben wird:

  1. wird ein Upgrade unmittelbar wirksam;
  2. wird ein hierfür anfallender Mehrbetrag vor der Bestätigung angezeigt;
  3. wird ein Downgrade zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam;
  4. begründet ein Tarifwechsel keine neue feste Mindestlaufzeit, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart und zahlungspflichtig bestätigt wird;
  5. begründet ein Tarifwechsel keinen Anspruch auf Auszahlung nicht genutzter Vorteile.

Ändert sich durch einen Tarifwechsel die Berechtigung für ein bereits gebuchtes Event, gelten § 6.10 und § 9.6.

6.10 Folgen der Kündigung und Beendigung

Bis zum wirksamen Ende der Membership bleiben die tarifabhängigen Zugangs- und Nutzungsrechte grundsätzlich bestehen.

Mit dem wirksamen Ende der Membership entfallen sämtliche Leistungen, Zugangsrechte, Buchungsberechtigungen, Preisvorteile und sonstigen Vorteile, die das Bestehen des jeweiligen Membership-Tarifs voraussetzen.

Für Events, die nur aufgrund einer Membership, eines bestimmten Membership-Tarifs, eines Member-first-Zugangs, eines Member-only-Zugangs oder zu einem Member-Preis gebucht werden konnten, muss die hierfür erforderliche Membership auch am Veranstaltungstag aktiv sein.

Endet die erforderliche Membership vor dem Veranstaltungstag, wird die betreffende Eventregistrierung automatisch storniert.

Bereits für diese Eventregistrierung an Socialhood geleistete Zahlungen werden vollständig über die ursprüngliche Zahlungsmethode zurückerstattet.

Die automatische Stornierung gilt insbesondere, wenn die Membership:

  1. ordentlich gekündigt wurde;
  2. aufgrund eines Tarifwechsels nicht mehr die erforderliche Berechtigung vermittelt;
  3. wegen einer fehlgeschlagenen Zahlung beendet wurde;
  4. außerordentlich beendet wurde;
  5. aus einem sonstigen Grund vor dem Veranstaltungstag endet.

Eine Stornierung erfolgt nicht, wenn Socialhood vor dem Veranstaltungstag ausdrücklich bestätigt, dass die Teilnahme ausnahmsweise auch ohne fortbestehende Membership möglich ist.

Die Rückerstattung betrifft ausschließlich die für die betroffene Eventregistrierung an Socialhood geleisteten Zahlungen.

Kosten gegenüber Dritten, insbesondere Reise-, Übernachtungs-, Ausrüstungs- oder sonstige Folgekosten, werden nur nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen ersetzt.

Nutzer:innen werden über die automatische Stornierung und die veranlasste Rückerstattung in Textform informiert.

6.11 Keine Übertragbarkeit

Memberships sind persönlich und nicht übertragbar.

Eine Nutzung durch Dritte ist unzulässig.

6.12 Geschenk-, Test- und Aktionsmitgliedschaften

Socialhood kann kostenlose, rabattierte oder zeitlich begrenzte Memberships anbieten.

Vor Aktivierung wird angezeigt:

  1. wie lange die Vergünstigung gilt;
  2. ob eine automatische kostenpflichtige Fortsetzung erfolgt;
  3. welcher Preis anschließend gilt;
  4. wann die erste kostenpflichtige Belastung erfolgt;
  5. wie und bis wann gekündigt werden kann.

Eine kostenpflichtige Fortsetzung erfolgt nur, wenn die Nutzer:in diese im Rahmen eines eindeutig zahlungspflichtigen Vorgangs bestätigt hat.

Kostenlose Kulanzzugänge ohne zugesicherte Mindestlaufzeit können mit angemessener Frist beendet werden.

Eine bereits verbindlich zugesagte feste Gratislaufzeit bleibt davon unberührt, soweit keine außerordentliche Beendigung gerechtfertigt ist.


§ 7 Änderungen kostenpflichtiger Membership-Leistungen und Preise

7.1 Leistungsänderungen

Socialhood darf vereinbarte Membership-Leistungen während eines laufenden Vertrags ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung für die Nutzer:in zumutbar ist.

Sachliche Gründe können insbesondere sein:

  1. technische Weiterentwicklungen;
  2. Sicherheits- oder Missbrauchsprävention;
  3. gesetzliche oder behördliche Anforderungen;
  4. Änderungen von Drittanbieterleistungen;
  5. Änderungen der Verfügbarkeit von Locations oder Kooperationspartnern;
  6. notwendige Anpassungen an die tatsächliche Nutzung;
  7. die Ersetzung einer Leistung durch eine gleichwertige oder höherwertige Leistung.

7.2 Schutz des Vertragscharakters

Änderungen dürfen den charakteristischen Kernnutzen des gewählten Tarifs nicht ohne angemessenen Ausgleich wesentlich beeinträchtigen.

Rein redaktionelle, technische oder für Nutzer:innen ausschließlich vorteilhafte Änderungen können jederzeit vorgenommen werden.

7.3 Information und Sonderkündigung

Über wesentliche nachteilige Änderungen informiert Socialhood rechtzeitig in Textform.

Beeinträchtigt eine Änderung die Nutzung erheblich und wird kein angemessener gleichwertiger Ersatz angeboten, kann die Nutzer:in die Membership zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich kündigen.

Im Voraus gezahlte Beiträge für Zeiträume nach Wirksamwerden der Kündigung werden anteilig erstattet.

7.4 Preisänderungen

Preisänderungen gelten nicht rückwirkend für bereits abgeschlossene feste anfängliche Vertragslaufzeiten.

Nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit kann Socialhood den Preis für zukünftige Abrechnungszeiträume ändern, wenn die Änderung insbesondere beruht auf:

  1. nachvollziehbaren Kostenentwicklungen;
  2. einer Erweiterung der Leistungen;
  3. gesetzlichen Änderungen;
  4. veränderten Abgaben oder Steuern;
  5. veränderten Marktbedingungen.

Über eine Preiserhöhung wird mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform informiert.

Die Nutzer:in kann die Membership bis zum Wirksamwerden der Preiserhöhung kündigen.

Eine Preiserhöhung wird nicht allein dadurch wirksam, dass die Nutzer:in einer Änderung dieser AGB nicht widerspricht, wenn nach den gesetzlichen Vorschriften eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich ist.


§ 8 Membership-Wartelisten und angekündigte Memberships

8.1 Unverbindliche Interessentenliste

Socialhood kann unverbindliche Interessenten- oder Benachrichtigungslisten anbieten.

Der Eintrag in eine ausdrücklich als unverbindlich gekennzeichnete Liste:

  1. begründet keinen Membership-Vertrag;
  2. begründet keinen Anspruch auf Aufnahme;
  3. löst keine Zahlung aus;
  4. kann jederzeit beendet werden.

8.2 Verbindliche Vormerkung

Socialhood kann eine verbindliche Vormerkung für eine Membership ermöglichen.

Vor Abgabe der Vormerkung werden insbesondere angezeigt:

  1. der Tarif;
  2. der Preis;
  3. der Abrechnungszeitraum;
  4. die wesentlichen Leistungen;
  5. die anfängliche Vertragslaufzeit;
  6. das geplante oder frühestmögliche Startdatum;
  7. der Zeitpunkt oder Auslöser der ersten Belastung;
  8. die Frist, innerhalb der Socialhood die Vormerkung annehmen kann.

Die verbindliche Vormerkung wird über eine eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisende Schaltfläche abgegeben.

8.3 Annahme und Belastung

Mit der verbindlichen Vormerkung ermächtigt die Nutzer:in Socialhood, die zentrale Zahlungsmethode bei Annahme der Vormerkung oder zu dem vorab angezeigten Start- beziehungsweise Belastungsdatum mit dem angezeigten Betrag zu belasten.

Anschließend dürfen die wiederkehrenden Beiträge entsprechend dem vereinbarten Abrechnungsrhythmus eingezogen werden.

Socialhood bestätigt die Annahme und den Membership-Beginn in Textform.

8.4 Rücknahme vor Annahme

Solange Socialhood die verbindliche Vormerkung noch nicht angenommen hat, kann die Nutzer:in sie kostenfrei über die Plattform oder in Textform zurücknehmen.

Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.

8.5 Fehlgeschlagene Belastung

Kann die vorgesehene erste Zahlung nicht ausgeführt werden, ist Socialhood nicht verpflichtet, die Membership zu aktivieren.

Socialhood kann der Nutzer:in eine angemessene Möglichkeit zur Aktualisierung der Zahlungsmethode geben oder den verfügbaren Platz anderweitig vergeben.


§ 9 Events

9.1 Eventarten

Events können insbesondere:

  1. von Socialhood selbst organisiert werden;
  2. von Socialhood gemeinsam mit Kooperationspartnern organisiert werden;
  3. von autorisierten Hosts im Namen von Socialhood durchgeführt werden;
  4. kostenlos, kostenpflichtig oder in einer Membership enthalten sein;
  5. öffentlich, Member-first, Member-only oder einladungsbasiert sein.

In der jeweiligen Eventbeschreibung wird angegeben, soweit dies für die Einordnung erforderlich ist, wer Veranstalter:in oder verantwortliche Organisator:in ist.

9.2 Eventbedingungen

Für Events können insbesondere gelten:

  1. begrenzte Kapazitäten;
  2. Alters- oder Zielgruppenbeschränkungen;
  3. bestimmte Membership-Voraussetzungen;
  4. Bewerbungs- oder Auswahlverfahren;
  5. Buchungsfenster;
  6. Dresscodes;
  7. Sicherheits- oder Verhaltensanforderungen;
  8. Mindest- oder Höchstteilnehmerzahlen;
  9. besondere Stornierungs- oder Check-in-Fristen;
  10. No-Show-Regelungen;
  11. besondere körperliche oder organisatorische Voraussetzungen.

Diese Bedingungen werden vor der Registrierung angezeigt.

9.3 Kein allgemeiner Teilnahmeanspruch

Ein Anspruch auf Teilnahme an einem bestimmten Event besteht erst mit verbindlicher Buchungsbestätigung.

Auch eine Membership, ein früheres Buchungsfenster, eine Bewerbung, eine Einladung oder ein Wartelisteneintrag begründet für sich allein keinen Anspruch auf einen Platz.

9.4 Buchung kostenpflichtiger Events

Die Darstellung eines Events ist noch kein verbindliches Vertragsangebot.

Durch Betätigung der eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichneten Schaltfläche gibt die Nutzer:in ein verbindliches Angebot zur Buchung ab.

Die Buchung wird mit ausdrücklicher Buchungsbestätigung oder erfolgreicher Zahlungsabwicklung verbindlich, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

Der unmittelbar vor der Buchung angezeigte Gesamtpreis einschließlich gegebenenfalls anfallender Gebühren ist maßgeblich.

9.5 Kostenlose und inkludierte Events

Auch die Registrierung für kostenlose oder in einer Membership enthaltene Events ist verbindlich, sobald sie bestätigt wurde.

Es können No-Show-Regelungen gemäß § 11 gelten, wenn diese vor der Registrierung angezeigt werden.

9.6 Member-Buchungen, Member-Preise und Zuzahlungen

Events können unterschiedliche Preise und Buchungsberechtigungen für Nutzer:innen ohne Membership, für Nutzer:innen mit Membership sowie für unterschiedliche Membership-Tarife vorsehen.

Eine bestehende Membership schließt zusätzliche Eventpreise oder Zuzahlungen nicht aus.

Der vor der Buchung angezeigte Gesamtpreis ist maßgeblich.

Kann ein Event nur aufgrund einer bestehenden Membership, eines bestimmten Membership-Tarifs, eines Member-first-Zugangs, eines Member-only-Zugangs oder zu einem Member-Preis gebucht werden, muss die hierfür erforderliche Membership sowohl im Zeitpunkt der Buchung als auch am Veranstaltungstag aktiv sein.

Endet die erforderliche Membership vor dem Veranstaltungstag, wird die Eventregistrierung automatisch storniert.

Bereits für die betroffene Registrierung an Socialhood geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet.

Ein Anspruch darauf, den Platz anschließend zu einem regulären Nicht-Mitgliederpreis zu behalten, besteht nicht.

Socialhood kann jedoch eine erneute Buchung zum dann verfügbaren regulären Preis anbieten, sofern noch Plätze verfügbar sind.

9.7 Fortbestehende Membership als Teilnahmevoraussetzung

Die Eventbeschreibung und der Buchungsprozess zeigen an, wenn für eine Buchung oder Teilnahme eine bestimmte Membership erforderlich ist.

Die erforderliche Membership muss bis einschließlich des Veranstaltungstags aktiv bleiben.

Eine bereits erklärte Kündigung steht der Teilnahme nicht entgegen, wenn die Membership erst nach dem Veranstaltungstag endet.

Endet die Membership dagegen vor dem Veranstaltungstag, gelten die automatische Stornierung und Rückerstattung gemäß § 6.10 und § 9.6.

Die Stornierung einer Eventregistrierung wegen einer zuvor beendeten Membership führt nicht zu einer Reaktivierung oder Verlängerung der Membership.

9.8 Mindestteilnehmerzahl

Ein Event kann unter dem Vorbehalt einer Mindestteilnehmerzahl stehen.

Wird diese nicht erreicht, kann Socialhood das Event absagen.

Bereits gezahlte Evententgelte einschließlich zwingend mit der abgesagten Buchung verbundener obligatorischer Gebühren werden in diesem Fall erstattet.

9.9 Änderungen

Socialhood kann Ort, Beginn, Dauer, Ablauf, Programmpunkte, Hosts oder sonstige organisatorische Einzelheiten aus sachlichem Grund ändern.

Bei nur geringfügigen Änderungen besteht kein Anspruch auf Erstattung.

Ist eine Änderung für die Nutzer:in wesentlich und die Teilnahme dadurch objektiv unzumutbar, kann die Nutzer:in die Buchung innerhalb einer von Socialhood mitgeteilten angemessenen Frist kostenfrei stornieren.

Bereits gezahlte Evententgelte werden in diesem Fall erstattet.

9.10 Absage durch Socialhood

Wird ein kostenpflichtiges Event vollständig durch Socialhood abgesagt, werden die für dieses Event gezahlten Beträge einschließlich obligatorischer Buchungs- oder Servicegebühren erstattet.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Reise, Unterkunft, Freizeitaufwand oder anderweitige Buchungen, bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen.

9.11 Stornierung durch Nutzer:innen

Die für ein Event geltenden Stornierungsbedingungen werden vor der Buchung angezeigt.

Soweit keine günstigere Regelung angezeigt wird, besteht bei einer Stornierung durch die Nutzer:in kein Anspruch auf Rückzahlung des Eventpreises, wenn:

  1. für das Event gesetzlich kein Widerrufsrecht besteht;
  2. Socialhood den Platz verbindlich bereitgestellt hat;
  3. Socialhood das Event vertragsgemäß durchführen kann.

Zwingende gesetzliche Rückzahlungs-, Rücktritts-, Minderungs- und Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

9.12 Übertragung

Eventbuchungen sind grundsätzlich persönlich und nicht übertragbar, soweit vor der Buchung keine Übertragungsmöglichkeit angezeigt wird.


§ 10 Event-Wartelisten

10.1 Eintrag

Ist ein Event ausgebucht oder noch nicht allgemein buchbar, kann Socialhood eine Warteliste anbieten.

Der Eintrag allein stellt noch keine bestätigte Eventbuchung dar.

10.2 Kostenpflichtige automatische Nachbuchung

Bei einer kostenpflichtigen Warteliste werden vor dem Eintrag angezeigt:

  1. das konkrete Event;
  2. der Tickettyp;
  3. der maximal zu belastende Gesamtbetrag;
  4. die Voraussetzungen des Nachrückens;
  5. ein etwaiger spätester Nachrückzeitpunkt;
  6. die Möglichkeit zur Entfernung aus der Warteliste;
  7. eine gegebenenfalls erforderliche fortbestehende Membership.

Mit der verbindlichen Bestätigung ermächtigt die Nutzer:in Socialhood, die zentrale Zahlungsmethode einmalig mit dem angezeigten Gesamtbetrag zu belasten, sobald ein Platz zugeteilt wird.

Eine erneute Bestätigung unmittelbar vor der Belastung ist nicht erforderlich.

10.3 Verbindliche Buchung

Mit erfolgreicher Belastung und Zuteilung des Platzes wird die Eventbuchung verbindlich.

Socialhood übermittelt eine Buchungsbestätigung.

Ab diesem Zeitpunkt gelten die für das Event angezeigten Stornierungs-, Membership- und No-Show-Regelungen.

10.4 Entfernung aus der Warteliste

Bis zur Zuteilung eines Platzes kann die Nutzer:in den Wartelisteneintrag kostenfrei über die Plattform entfernen.

Nach Zuteilung ist eine Entfernung aus der Warteliste nicht mehr möglich. Stattdessen gelten die Stornierungsbedingungen der entstandenen Buchung.

10.5 Reihenfolge und Priorisierung

Die Vergabe frei werdender Plätze kann insbesondere anhand folgender Kriterien erfolgen:

  1. Zeitpunkt des Wartelisteneintrags;
  2. Membership-Tarif;
  3. angezeigte Wartelistenpriorität;
  4. passende Ticket- oder Zielgruppenkategorie;
  5. eventbezogene Vergabekriterien;
  6. technische Verfügbarkeit der Zahlungsmethode.

Eine Priorisierung begründet keine Garantie auf Nachrücken.

10.6 Fehlgeschlagene Belastung

Kann die autorisierte Zahlung nicht erfolgreich ausgeführt werden, darf Socialhood den Platz unmittelbar einer anderen Person anbieten.

Socialhood kann einen erneuten Belastungsversuch unternehmen, ist hierzu aber nicht verpflichtet.

10.7 Preisbindung

Für die automatische Nachbuchung gilt der beim Wartelisteneintrag angezeigte Höchstbetrag.

Eine Belastung mit einem höheren Betrag erfolgt nur nach erneuter ausdrücklicher Zustimmung.


§ 11 Absagen, Check-in, Nichterscheinen und No-Show-Gebühren

11.1 Rechtzeitige Absage

Kann eine Nutzer:in an einem gebuchten Event nicht teilnehmen, soll sie die Buchung möglichst frühzeitig über die auf der Plattform vorgesehene Funktion absagen.

Für die Vermeidung einer No-Show-Gebühr ist die vor der Buchung angezeigte Absagefrist maßgeblich.

11.2 Check-in

Socialhood kann für Events einen Check-in vorsehen.

Dieser kann insbesondere erfolgen durch:

  1. QR-Code;
  2. manuelle Gästeliste;
  3. GPS-gestützten Self-Check-in;
  4. Bestätigung durch Hosts;
  5. andere auf der Plattform angezeigte Verfahren.

Eine Standortverarbeitung erfolgt nur nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und der erforderlichen Geräteberechtigungen.

11.3 No-Show

Als No-Show gilt eine Nutzer:in, wenn sie:

  1. verbindlich für ein Event registriert ist;
  2. nicht oder nicht mehr in einem für die Teilnahme sinnvollen Umfang erscheint;
  3. die Buchung nicht innerhalb der zuvor angezeigten Frist abgesagt hat;
  4. kein von ihr nicht zu vertretender Ausnahmefall gemäß Absatz 7 vorliegt.

Eine bloße technische Fehlfunktion des Check-ins begründet keinen No-Show, wenn die tatsächliche Teilnahme anderweitig nachgewiesen werden kann.

11.4 Voraussetzungen einer No-Show-Gebühr

Eine No-Show-Gebühr wird nur geschuldet, wenn vor Abschluss der Eventregistrierung klar und deutlich angezeigt wurden:

  1. die konkrete Höhe der Gebühr;
  2. die maßgebliche Absagefrist;
  3. die Voraussetzungen, unter denen die Gebühr anfällt;
  4. der vorgesehene Belastungszeitpunkt.

Die No-Show-Gebühr kann auch für kostenlose oder im Membership-Beitrag enthaltene Events gelten.

11.5 Zweck und Höhe

Die No-Show-Gebühr dient dem pauschalierten Ausgleich des typischerweise entstehenden Schadens, insbesondere durch:

  1. die Blockierung eines begrenzten Platzes;
  2. eine unterbliebene oder erschwerte Nachbesetzung;
  3. bereits angefallenen Organisations- und Personaleinsatz;
  4. nutzlos gewordene veranstaltungsbezogene Aufwendungen.

Die Gebühr darf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht überschreiten.

11.6 Nachweis eines geringeren Schadens

Der Nutzer:in bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Socialhood überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die angezeigte No-Show-Gebühr entstanden ist.

In diesem Fall entfällt die Gebühr oder wird entsprechend reduziert.

Socialhood bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.

Ein höherer Betrag wird nur verlangt, wenn der konkrete Schaden nachgewiesen wird. Die No-Show-Gebühr wird darauf angerechnet.

11.7 Nicht zu vertretende Ausnahmefälle

Keine No-Show-Gebühr fällt an, wenn die Nutzer:in nachweist, dass sie die Nichtteilnahme und die verspätete Absage nicht zu vertreten hat.

Dies kann insbesondere vorliegen bei:

  1. einer plötzlich eingetretenen erheblichen Erkrankung;
  2. einem Unfall;
  3. einem unvorhersehbaren persönlichen Notfall;
  4. einer erheblichen unvorhersehbaren Störung der Anreise;
  5. einer vergleichbaren unverschuldeten Situation.

Socialhood kann einen angemessenen Nachweis verlangen.

Gesundheitsdaten müssen nur in dem unbedingt erforderlichen Umfang mitgeteilt werden. Eine konkrete Diagnose ist grundsätzlich nicht erforderlich.

11.8 Belastung

Mit der Eventregistrierung ermächtigt die Nutzer:in Socialhood, eine wirksam vereinbarte No-Show-Gebühr bei Eintritt der angezeigten Voraussetzungen über die zentrale Zahlungsmethode einzuziehen.

Die Nutzer:in wird über die Feststellung des No-Shows und die Belastung informiert.

11.9 Beanstandung

Die Nutzer:in kann die Feststellung eines No-Shows und die Gebühr über den bereitgestellten Supportweg beanstanden.

Gesetzliche Rechte und Einwendungsfristen bleiben unberührt.

11.10 Weitere Maßnahmen

Wiederholte No-Shows können unabhängig von einer Gebühr zu angemessenen Maßnahmen führen, insbesondere:

  1. einer Verwarnung;
  2. einer vorübergehenden Einschränkung von Eventbuchungen;
  3. dem Ausschluss von einzelnen Eventformaten;
  4. bei erheblicher oder wiederholter missbräuchlicher Platzblockierung einer Kontosperrung.

Vor einer dauerhaften Sperrung werden Art, Schwere, Häufigkeit und Auswirkungen der Verstöße sowie das Verschulden der Nutzer:in angemessen berücksichtigt.


§ 12 Hangouts

12.1 Begriff und Abgrenzung

Hangouts sind grundsätzlich informelle Treffen, die von Nutzer:innen eigenverantwortlich erstellt, geplant und durchgeführt werden.

Soweit ein Hangout nicht ausdrücklich als von Socialhood veranstaltetes Event gekennzeichnet ist, ist Socialhood weder Veranstalterin noch Gastgeberin des Treffens und schuldet insbesondere nicht:

  1. dessen Durchführung;
  2. die Anwesenheit bestimmter Personen;
  3. die Eignung oder Sicherheit des Ortes;
  4. die Qualität des Ablaufs;
  5. die Übernahme von Kosten;
  6. die Beaufsichtigung der Beteiligten.

12.2 Rolle von Socialhood

Socialhood stellt technische Funktionen zur Verfügung, über die Nutzer:innen Hangouts erstellen, finden, verwalten und miteinander kommunizieren können.

Socialhood kann Hangouts moderieren, prüfen, einschränken oder entfernen, ist jedoch nicht verpflichtet, jedes Hangout vorab zu kontrollieren.

12.3 Verantwortung des Hosts

Der Host ist für die eigenen Angaben und die von ihm getroffenen organisatorischen Entscheidungen verantwortlich.

Hosts müssen insbesondere:

  1. Ort, Zeitpunkt und Inhalt wahrheitsgemäß beschreiben;
  2. erkennbare Risiken transparent machen;
  3. die angegebenen Teilnehmergrenzen beachten;
  4. Community-Richtlinien beachten und nach Möglichkeit durchsetzen;
  5. deutlich machen, wenn sich Pläne ändern;
  6. dürfen sie nicht den Eindruck erwecken, im Namen von Socialhood zu handeln;
  7. müssen sie gesetzliche und behördliche Vorgaben einhalten.

12.4 Verantwortung der Teilnehmenden

Teilnehmende entscheiden eigenverantwortlich über ihre Teilnahme und müssen die üblichen Sorgfaltsmaßnahmen beachten.

Sie sind insbesondere selbst verantwortlich für:

  1. An- und Abreise;
  2. persönliche Ausrüstung;
  3. individuelle gesundheitliche Eignung;
  4. den Umgang mit Alkohol oder anderen legalen Genussmitteln;
  5. persönliche Gegenstände;
  6. unmittelbar gegenüber Dritten entstehende Kosten.

12.5 Kosten

Kosten gegenüber Locations, Gastronomie, Verkehrsunternehmen oder sonstigen Dritten sind nicht im Membership-Beitrag enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich angegeben wird.

Eine private Aufteilung tatsächlich anfallender gemeinsamer Kosten ist zulässig, wenn sie vorab transparent kommuniziert wird.

Gewerbliche Teilnahmeentgelte, Vermittlungsgebühren oder Gewinnerzielungsabsichten bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Freigabe durch Socialhood.

12.6 Haftung

Die Abgrenzung als nutzerorganisiertes Treffen schließt eine Haftung von Socialhood für eigene schuldhafte Pflichtverletzungen nicht aus.

Es gelten die Haftungsregelungen des § 18.


§ 13 Zentrale Zahlungsmethode und Zahlungsabwicklung

13.1 Zentrale Zahlungsmethode

Für kostenpflichtige Funktionen wird im Nutzerkonto grundsätzlich eine zentrale Zahlungsmethode hinterlegt.

Diese kann nach der jeweils erforderlichen Autorisierung verwendet werden für:

  1. Membership-Beiträge;
  2. Eventpreise;
  3. Event-Zuzahlungen;
  4. Membership-Wartelisten;
  5. Event-Wartelisten;
  6. wirksam vereinbarte No-Show-Gebühren;
  7. sonstige ausdrücklich bestätigte Käufe.

Die Hinterlegung allein berechtigt Socialhood nicht zu beliebigen Belastungen.

Jede Belastung muss auf einem Vertrag, einer gesetzlichen Grundlage oder einer hinreichend bestimmten Autorisierung beruhen.

13.2 Zahlungsdienstleister

Die Zahlungsabwicklung erfolgt über externe Zahlungsdienstleister, insbesondere Stripe.

Socialhood speichert grundsätzlich keine vollständigen Kartennummern, Sicherheitscodes oder vollständigen Bankzugangsdaten.

Verarbeitet werden können insbesondere:

  1. tokenisierte Zahlungsreferenzen;
  2. Zahlungsstatus;
  3. Zahlungsmittelart;
  4. die letzten Ziffern eines Zahlungsmittels;
  5. begrenzte Identifikations- und Abrechnungsdaten.

13.3 Änderung der Zahlungsmethode

Wird eine neue zentrale Zahlungsmethode hinterlegt, ersetzt sie grundsätzlich die bisherige Zahlungsmethode.

Die neue Methode kann für zukünftige wiederkehrende Membership-Zahlungen sowie bereits autorisierte, aber noch nicht ausgeführte Wartelisten- oder No-Show-Belastungen verwendet werden.

13.4 Pflicht zur Aktualisierung

Nutzer:innen müssen dafür sorgen, dass die hinterlegte Zahlungsmethode aktuell und für fällige Zahlungen verwendbar ist.

Offene Forderungen bleiben unabhängig von einer Änderung, Entfernung oder dem Ablauf der Zahlungsmethode bestehen.

13.5 Entfernung

Eine Zahlungsmethode kann nicht entfernt werden, solange sie für eine laufende kostenpflichtige Membership, eine fällige Zahlung oder eine noch aktive kostenpflichtige Autorisierung erforderlich ist, sofern nicht gleichzeitig eine andere gültige Zahlungsmethode hinterlegt oder die zugrunde liegende Autorisierung wirksam beendet wird.

13.6 Preise

Sämtliche gegenüber Verbraucher:innen angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt.

Zusätzliche obligatorische Kosten werden vor Abgabe der zahlungspflichtigen Bestellung angezeigt.

13.7 Fälligkeit

Der jeweilige Betrag wird zu dem vor dem Kauf oder der Autorisierung angezeigten Zeitpunkt fällig.

Bei Memberships erfolgt die Belastung wiederkehrend im angezeigten Abrechnungsrhythmus.

13.8 Fehlgeschlagene Zahlungen

Schlägt eine fällige Zahlung fehl, kann Socialhood:

  1. die Nutzer:in informieren;
  2. angemessene erneute Belastungsversuche vornehmen;
  3. zur Aktualisierung der Zahlungsmethode auffordern;
  4. kostenpflichtige Leistungen vorübergehend aussetzen;
  5. nach erfolgloser Fristsetzung außerordentlich kündigen;
  6. gesetzliche Verzugsansprüche geltend machen.

Eine sofortige dauerhafte Sperrung erfolgt nicht allein aufgrund eines einmaligen technischen Zahlungsfehlers.

13.9 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Nutzer:innen dürfen mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

13.10 Rückzahlungen

Rückzahlungen erfolgen grundsätzlich über die ursprüngliche Zahlungsmethode.

Ist dies technisch oder rechtlich nicht möglich, kann nach Abstimmung eine andere geeignete Methode verwendet werden.


§ 14 Widerrufsrecht

14.1 Allgemeines

Verbraucher:innen steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit dieses nicht gesetzlich ausgeschlossen oder erloschen ist.

14.2 Termingebundene Events

Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Dies betrifft grundsätzlich Eventbuchungen mit festgelegtem Datum oder Zeitraum.

Das Fehlen eines Widerrufsrechts lässt gesetzliche Rechte bei Absage, Schlechtleistung, Unmöglichkeit oder sonstigen Pflichtverletzungen unberührt.

14.3 Memberships

Für den erstmaligen Abschluss einer kostenpflichtigen Membership besteht grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.

Der Lauf der Widerrufsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und der gesondert bereitgestellten Widerrufsbelehrung.

14.4 Vorzeitiger Leistungsbeginn

Verlangt die Nutzer:in ausdrücklich, dass Socialhood bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Membership-Leistung beginnt, kann im Falle eines wirksamen Widerrufs ein gesetzlicher Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen geschuldet sein.

Ein Wertersatz wird nur verlangt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Nutzer:in ordnungsgemäß informiert wurde.

14.5 Vollständige Vertragserfüllung

Das Widerrufsrecht bei einer Dienstleistung erlischt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen.

Die bloße Freischaltung oder teilweise Nutzung einer länger laufenden Membership führt nicht automatisch zum vollständigen Erlöschen des Widerrufsrechts.

14.6 Widerrufsbelehrung

Die gesetzliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular befinden sich am Ende dieser AGB und werden bei einem widerrufsfähigen Vertrag zusätzlich in Textform übermittelt.


§ 15 Foto-, Video- und Tonaufnahmen

15.1 Hinweise bei Events

Bei Events können Foto-, Video- oder Tonaufnahmen angefertigt werden.

Soweit planbar, informiert Socialhood hierüber in der Eventbeschreibung, beim Einlass oder durch geeignete Hinweise vor Ort.

15.2 Rechtsgrundlage

Die Aufnahme und Nutzung erfolgt nur auf einer geeigneten gesetzlichen Rechtsgrundlage oder auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung.

Die Zustimmung zu diesen AGB stellt keine pauschale, unwiderrufliche Einwilligung in jede Aufnahme und jede werbliche Verwendung dar.

15.3 Einzel- und Gruppenaufnahmen

Für gezielte Einzelaufnahmen, Testimonials oder besonders hervorgehobene werbliche Darstellungen kann eine gesonderte Einwilligung eingeholt werden.

Übersichts-, Veranstaltungs- und Stimmungsaufnahmen können im gesetzlich zulässigen Umfang auch ohne individuelle Einwilligung erstellt und verwendet werden, sofern keine überwiegenden Interessen der abgebildeten Personen entgegenstehen.

15.4 Widerspruch und Rücksichtnahme

Personen, die nicht gezielt aufgenommen werden möchten, können das Veranstaltungsteam vor Ort informieren.

Socialhood wird zumutbare Maßnahmen treffen, um gezielte Aufnahmen zu vermeiden.

Gesetzliche Widerspruchs-, Widerrufs-, Löschungs- und sonstige Betroffenenrechte bleiben unberührt.

15.5 Aufnahmen durch Nutzer:innen

Nutzer:innen müssen bei eigenen Aufnahmen Persönlichkeits-, Datenschutz- und Urheberrechte anderer beachten.

Gegen den erkennbaren Willen einer Person dürfen keine sie gezielt darstellenden Aufnahmen veröffentlicht werden, soweit keine gesetzliche Erlaubnis besteht.


§ 16 Sperrung, Einschränkung und Vertragsbeendigung

16.1 Vorübergehende Maßnahmen

Socialhood kann ein Konto oder einzelne Funktionen vorübergehend einschränken, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen für:

  1. eine Gefährdung anderer Nutzer:innen;
  2. einen Verstoß gegen diese AGB;
  3. eine missbräuchliche Nutzung;
  4. eine Sicherheitsgefährdung;
  5. falsche Identitäts- oder Altersangaben;
  6. eine Umgehung früherer Maßnahmen;
  7. offene erhebliche Zahlungsrückstände;
  8. eine notwendige Sachverhaltsprüfung.

Die Maßnahme muss unter Berücksichtigung der Umstände angemessen sein.

16.2 Ordentliche Beendigung des unentgeltlichen Plattformvertrags

Nutzer:innen können den unentgeltlichen Plattformvertrag jederzeit durch Löschung des Kontos oder Erklärung in Textform beenden.

Socialhood kann den unentgeltlichen Plattformvertrag mit angemessener Frist ordentlich beenden, sofern keine entgegenstehenden bezahlten Leistungen bestehen.

16.3 Ordentliche Beendigung kostenpflichtiger Verträge

Kostenpflichtige Memberships können nur nach Maßgabe der vereinbarten Laufzeit und Kündigungsregelungen ordentlich beendet werden.

16.4 Außerordentliche Kündigung

Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen.

Ein wichtiger Grund für Socialhood kann insbesondere vorliegen, wenn die Nutzer:in:

  1. andere Personen erheblich gefährdet oder belästigt;
  2. schwerwiegend oder wiederholt gegen Community-Regeln verstößt;
  3. falsche Identitäten verwendet;
  4. Sperren umgeht;
  5. rechtswidrige Inhalte verbreitet;
  6. die Plattform betrügerisch nutzt;
  7. trotz Mahnung erhebliche fällige Zahlungen nicht leistet;
  8. wiederholt vorsätzlich Plätze blockiert oder Buchungssysteme missbraucht.

Soweit der Verstoß behebbar und eine Fortsetzung bis dahin zumutbar ist, wird grundsätzlich zunächst abgemahnt oder eine angemessene Frist gesetzt.

Dies gilt nicht bei besonders schweren Verstößen, konkreter Gefährdung oder erkennbarer Erfolglosigkeit einer Abmahnung.

16.5 Interessenabwägung

Bei der Entscheidung über Maßnahmen berücksichtigt Socialhood insbesondere:

  1. Art und Schwere des Verstoßes;
  2. Verschulden;
  3. Häufigkeit und Dauer;
  4. Auswirkungen auf andere;
  5. frühere Verstöße;
  6. Einsicht und Abhilfemaßnahmen;
  7. Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit.

16.6 Folgen einer Sperrung

Bei einer dauerhaften Sperrung enden die nicht mehr erfüllbaren Vertragsverhältnisse zum Zeitpunkt der Sperrung oder zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt.

Erfolgt die Sperrung ohne von der Nutzer:in zu vertretenden wichtigen Grund, werden im Voraus gezahlte Membership-Beiträge für Zeiträume nach Wirksamwerden der Sperrung anteilig erstattet.

Erfolgt die Sperrung aufgrund eines von der Nutzer:in zu vertretenden wichtigen Grundes, bleiben gesetzliche Ansprüche und Gegenansprüche maßgeblich.

Eine pauschale Einbehaltung sämtlicher zukünftiger Beiträge erfolgt nicht.

16.7 Prüfung einer Maßnahme

Die Nutzer:in kann eine Sperrung oder dauerhafte erhebliche Einschränkung über den angegebenen Supportweg prüfen lassen.

Socialhood prüft vorgebrachte Tatsachen erneut.

Gesetzliche Rechtsbehelfe bleiben unberührt.

16.8 Kontolöschung und laufende Verträge

Die Löschung eines Nutzerkontos beendet eine kostenpflichtige Membership nicht automatisch, sofern die Nutzer:in im Löschprozess nicht zugleich deren Kündigung erklärt oder dies technisch eindeutig vorgesehen ist.

Socialhood weist im Löschprozess auf noch bestehende kostenpflichtige Verträge hin.


§ 17 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der jeweils geltenden Datenschutzerklärung von Socialhood.

Die Datenschutzerklärung informiert insbesondere über:

  1. Kontodaten;
  2. Profildaten;
  3. Zahlungsdaten;
  4. Standort- und Check-in-Daten;
  5. Kommunikations- und Chatdaten;
  6. automatisierte und menschliche Moderation;
  7. eingesetzte KI-Systeme;
  8. Eventaufnahmen;
  9. Empfänger und Dienstleister;
  10. Speicherdauer;
  11. Betroffenenrechte.

§ 18 Haftung

18.1 Unbeschränkte Haftung

Socialhood haftet unbeschränkt:

  1. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
  2. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
  3. nach dem Produkthaftungsgesetz;
  4. bei ausdrücklich übernommenen Garantien;
  5. in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

18.2 Leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Socialhood auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Nutzer:innen regelmäßig vertrauen dürfen.

18.3 Sonstige leichte Fahrlässigkeit

Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung von Socialhood ausgeschlossen.

18.4 Verhalten Dritter

Socialhood haftet nicht allein deshalb für ein Verhalten anderer Nutzer:innen, Hosts, Locationbetreiber:innen oder sonstiger Dritter, weil der Kontakt über die Plattform oder bei einem Event zustande gekommen ist.

Eine Haftung für eigenes Auswahl-, Organisations-, Informations-, Sicherheits- oder Überwachungsverschulden bleibt nach Maßgabe der vorstehenden Absätze unberührt.

18.5 Persönliche Gegenstände

Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände haftet Socialhood nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze.

18.6 Hangouts

Bei nutzerorganisierten Hangouts haftet Socialhood nicht für die Planung, Durchführung oder Entscheidungen der beteiligten Nutzer:innen.

Eine Haftung für eigene schuldhafte Pflichtverletzungen, insbesondere bei bekannten konkreten Gefahren, technischen Fehlern oder fehlerhaften eigenen Moderationsentscheidungen, bleibt nach Maßgabe dieses § 18 unberührt.

18.7 Drittanbieter

Soweit Nutzer:innen eigenständige Verträge mit Locations, Verkehrsunternehmen, Gastronomie, Ticketanbietern oder anderen Dritten abschließen, haftet Socialhood nicht für deren Leistungen.

Dies gilt nicht, wenn Socialhood die betreffende Leistung erkennbar im eigenen Namen schuldet.

18.8 Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch Ereignisse außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs verursacht werden.

Hierzu gehören insbesondere:

  1. Naturereignisse;
  2. behördliche Maßnahmen;
  3. erhebliche Infrastrukturausfälle;
  4. Streiks;
  5. Pandemien;
  6. Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen;
  7. vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse.

Bereits entstandene gesetzliche Rückzahlungsansprüche bleiben unberührt.

18.9 Mitverschulden

Ein Mitverschulden der Nutzer:in wird nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.


§ 19 Freistellung

Nutzer:innen stellen Socialhood von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Inhalten oder Handlungen der Nutzer:in geltend gemacht werden, sofern die Nutzer:in die zugrunde liegende Rechtsverletzung zu vertreten hat.

Die Freistellung umfasst die erforderlichen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

Socialhood wird die Nutzer:in unverzüglich über die Geltendmachung informieren und ihr im zumutbaren Umfang Gelegenheit zur Mitwirkung an der Verteidigung geben.

Socialhood darf ohne Zustimmung der Nutzer:in keine Vereinbarung schließen, durch die der Nutzer:in über die gesetzliche oder vertragliche Haftung hinausgehende Verpflichtungen auferlegt werden.


§ 20 Änderungen dieser AGB

20.1 Änderungsgründe

Socialhood kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere:

  1. Gesetzesänderungen;
  2. neue oder geänderte Rechtsprechung;
  3. behördliche Anforderungen;
  4. technische Entwicklungen;
  5. neue Plattformfunktionen;
  6. die Schließung unbeabsichtigter Regelungslücken;
  7. notwendige Sicherheits- oder Missbrauchsregelungen.

20.2 Keine einseitige Änderung von Hauptleistungen

Über eine AGB-Änderung dürfen keine bereits verbindlich vereinbarten Hauptleistungen oder Preise einseitig wesentlich zum Nachteil der Nutzer:innen verändert werden, soweit hierfür nicht eine gesonderte wirksame Änderungsregelung oder Zustimmung besteht.

20.3 Information

Über wesentliche Änderungen informiert Socialhood mindestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform.

Die Mitteilung enthält:

  1. die geänderten Regelungen;
  2. das Datum des Inkrafttretens;
  3. einen Hinweis auf bestehende Rechte.

20.4 Zustimmung

Soweit für eine Änderung nach den gesetzlichen Vorschriften eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich ist, wird Socialhood diese gesondert einholen.

Schweigen gilt nicht als Zustimmung zu Änderungen, durch die das vertragliche Gleichgewicht wesentlich zum Nachteil der Nutzer:in verändert wird.

20.5 Widerspruch und Kündigung

Ist eine Änderung für die Nutzer:in nachteilig, kann sie betroffene Dauerschuldverhältnisse bis zum Inkrafttreten der Änderung kündigen, soweit ihr die Fortsetzung unter den bisherigen Bedingungen nicht angeboten wird und kein zwingender rechtlicher Grund die Änderung erfordert.


§ 21 Verbraucherstreitbeilegung

21.1 Verbraucherstreitbeilegung

Socialhood ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

21.2 Direkte Klärung

Nutzer:innen können sich bei Beanstandungen zunächst an [email protected] wenden.

Gesetzliche Rechtswege und Fristen werden hierdurch nicht eingeschränkt.


§ 22 Schlussbestimmungen

22.1 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Hat die Nutzer:in als Verbraucher:in ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben zwingende Verbraucherschutzbestimmungen dieses Staates unberührt.

22.2 Gerichtsstand

Für Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Ist die Nutzer:in Kaufmann oder Kauffrau, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist München ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.

22.3 Vertragssprache

Vertragssprache ist Deutsch.

22.4 Textform

Soweit in diesen AGB Textform vorgesehen ist, genügt insbesondere eine E-Mail oder eine dauerhaft speicherbare elektronische Erklärung über die Plattform.

Individuelle Vereinbarungen haben unabhängig von ihrer Form Vorrang.

22.5 Übertragung durch Nutzer:innen

Die Übertragung eines Nutzerkontos oder von Ansprüchen auf Plattformzugang, Membership oder persönliche Eventbuchungen bedarf der vorherigen Zustimmung von Socialhood, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.

Geldforderungen der Nutzer:innen können nach den gesetzlichen Vorschriften abgetreten werden.

22.6 Übertragung durch Socialhood

Socialhood kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf ein anderes Unternehmen übertragen, wenn:

  1. dieses den Plattformbetrieb oder wesentliche Teile davon übernimmt;
  2. die berechtigten Interessen der Nutzer:innen gewahrt bleiben;
  3. hierdurch keine wesentliche Verschlechterung der vertraglichen Stellung eintritt.

Über eine solche Übertragung wird rechtzeitig informiert.

Bei einer wesentlichen nachteiligen Veränderung bleibt ein gesetzliches oder vertragliches Kündigungsrecht unberührt.

22.7 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Das Gleiche gilt für eine unbeabsichtigte Regelungslücke.

22.8 Vorrang individueller Angaben

Die bei einem konkreten Kauf, einer Eventbuchung oder einer verbindlichen Wartelistenvormerkung unmittelbar vor der Bestätigung angezeigten individuellen Vertragsangaben haben Vorrang vor allgemeineren Regelungen dieser AGB.

Dies betrifft insbesondere:

  1. Preis;
  2. Membership-Tarif;
  3. Leistungsumfang;
  4. Laufzeit;
  5. Startdatum;
  6. Abrechnungszeitraum;
  7. Kündigungs- oder Stornierungsfrist;
  8. No-Show-Gebühr;
  9. besondere Teilnahmebedingungen;
  10. Wartelistenbedingungen;
  11. erforderlicher Membership-Status.

22.9 Stand

Stand: 27. Juli 2026


Widerrufsbelehrung für widerrufsfähige Verträge

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

studivents UG (haftungsbeschränkt)
Theresienhöhe 6c
80339 München
Deutschland
E-Mail: [email protected]

mittels einer eindeutigen Erklärung, beispielsweise eines mit der Post versandten Briefs oder einer E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie können dafür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen im Zusammenhang mit dem widerrufenen Vertrag erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Wertersatz erfüllt sind.

Kein Widerrufsrecht bei termingebundenen Freizeitveranstaltungen

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Dies betrifft insbesondere Eventbuchungen mit einem festgelegten Datum oder Zeitraum.


Muster-Widerrufsformular

An:

studivents UG (haftungsbeschränkt)
Theresienhöhe 6c
80339 München
Deutschland
E-Mail: [email protected]

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die folgende Dienstleistung:

Bezeichnung der Dienstleistung beziehungsweise Membership:

Datum des Vertragsschlusses:

Name der Verbraucher:in:

Anschrift der Verbraucher:in:

E-Mail-Adresse des Nutzerkontos:

Datum:

Unterschrift der Verbraucher:in, nur bei Mitteilung auf Papier:

Verträge hier kündigen